BAFA & KfW Förderung - passenden Vertrag mit bausep abschließen

Neuregelung der BAFA und KfW: Was bedeutet das für Ihr Vorhaben?

Seit Anfang 2024 hat die BAFA und die KfW eine wichtige Neuregelung bezüglich der Auftragsvergabe an Fachfirmen erlassen. Egal ob es sich um einen Heizungsaustausch, Dämmung, neue Fenster oder Haustüren handelt, wer eine Förderung für die Sanierung bei der KfW oder BAFA beantragen möchte, benötigt nun einen speziellen Vertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung.

Was ist das Ziel?

Die Idee hinter dieser Regelung ist es, den Kunden abzusichern. Vereinfacht gesagt, kann der Auftrag bereits erteilt werden, bevor die Förderzusage erfolgt. Sollte die Förderung aus irgendeinem Grund nicht zustande kommen, ist der Vertrag hinfällig. Dies bedeutet, dass der Kunde auf der sicheren Seite ist und nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Die meisten Handwerker berücksichtigen diese Klauseln bereits in ihren Standardverträgen.

Brauch ich einen Handwerker?

Eine Durchführung ist auch in Eigenleistung möglich. In diesem Falle werden die direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. WICHTIG: Voraussetzung hierfür ist, dass eine Energieeffizient-Experte die fachgerechte Durchführung und die Kostenangabe bestätigt (siehe auch: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Foerderprogramme/beg-em-privat.html).

Wie gehe ich bei meiner bausep-Bestellung vor?

Durch eine Online-Bestellung gehen Sie mit uns einen Kaufvertrag ein. Um diesen um die auflösende / aufschiebende Bedingung zu ergänzen bitte wie folgt vorgehen:

  • Im Bemerkungsfeld der Bestellung einen Hinweis auf die Förderung eintragen – z.B. „Förderung bei BAFA beantragt“

  • Als Zahlungsart UNBEDINGT „Vorkasse per Überweisung“ auswählen

  • Bestellung abschließen

Sie erhalten dann zwar im ersten Schritt unsere Standardmails, aber aufgrund der Bemerkung wird sich unser Verkaufsteam mit Ihnen in Verbindung setzen. Um die Bedingung in Ihrer Auftragsbestätigung zu ergänzen, brauchen wir dann noch die nachfolgenden Informationen:

  • Wurde der Antrag bei der KfW ODER BAFA gestellt?
  • Um welches Programm handelt es sich genau?
  • Name der Maßnahme / des Sanierungsvorhabens?
  • Wann wurde / wird der Antrag gestellt?

Natürlich können Sie uns diese Informationen auch schon direkt im Bestellprozess hinterlegen. Im Anschluss erhalten Sie eine aktualisierte Auftragsbestätigung, die den erforderlichen Passus enthält und die Sie einreichen können.

Und wann bekomme ich dann meine Ware?

NACHDEM Sie die Förderzusage erhalten haben, dürfen Sie bezahlen. Daher ist es so wichtig, dass Sie zunächst per Vorkasse bestellen. Sobald die Zahlung bei uns eingeht, greifen unsere normalen Prozesse und die Ware macht sich auf den Weg zu Ihnen.